Allgemein 

  • KoaV hat Fortschritt als Leitmotiv zwei Transformationsherausforderungen betrachtet, Klima und Digitalisierung.
  • Wichtig: Es gibt einen Passus, der darauf hindeutet, dass die Zukunftsinvestitionen für Klima, Digitales, Bildung und Forschung Vorrang haben, d.h. auch nicht dem Finanzierungsvorbehalt unterliegen (Schuldenbremse soll ab 2023 wieder eingehalten werden).

 

Wichtigste Digitalisierungsvorhaben

  • Das Digitalministerium kommt, angesiedelt im Verkehrsministerium. Der KoaV spricht deutlich von der Bündelung der Kompetenzen in diesem Bereich, sodass es sich also nicht um ein umbenanntes BMVI handeln dürfte, sondern eben um ein Digitalministerium. Minister soll nach FDP-Vorstandsbeschluss Volker Wissing werden.
  • Ebenso kommt der Digitalisierungscheck, er soll bereits vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden.
  • Es soll ein zentrales, zusätzliches Digitalbudget geben – Ausgestaltung unklar, Vorbilder gibt es u.a. in Bayern.
  • Es ist zwar nicht von einem Datenbereitstellungsanspruch die Rede, aber von einem „Anspruch auf Open Data“ ggü. Behörden – könnte also genau das sein.
  • Es ist sehr klar von digitalen Schlüsseltechnologien die Rede (explizit erwähnt werden KI, Quanten, Distr. Ledger, Cybersicherheit) – und diese sollen prioritär gefördert werden. Zudem ist ein klares Bekenntnis zum 3,5-Prozent-Ziel enthalten.
  • Bessere Bedingungen für die Mitarbeiterbeteiligung und den Zugang von Startups zu öffentlichen Aufträgen sind ebenfalls enthalten. Offen ist, wie das weiter ausbuchstabiert wird.
  • Die im Sondierungspapier angekündigte Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung wird mit vielen Maßnahmen konkretisiert. Sie soll im Laufe des ersten Jahres auf den Weg gebracht werden.
  • Die avisierten Superabschreibungen für Klima und Digitales dürften ähnlich wie das von geforderte Förderprogramm digitaler Technologien für mehr Nachhaltigkeit wirken.

 

Was noch unklar ist

  • Digitale Identitäten (Identitätsmanagement) werden zwar als prioritär in ihrer Bedeutung hervorgehoben. Was konkret passieren soll, bleibt auf den ersten Blick aber unklar.
  • Schriftformerfordernisse sollen mittels Generalklausel abgeschafft werden, aber es fehlt ein klarer Zeitplan.
  • Beim Datenschutz wird eine Reihe von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung und Harmonisierung insb. der Aufsicht/Auslegung aufgeführt. Das beinhaltet insb. die Ermöglichung (deutschlandweit?) verbindlicher Beschlüsse.
  • Auch bei der Frequenzvergabe gibt es keine vollständige Abkehr von den Auktionen, wohl aber eine zaghafte Überarbeitung. Das Infrastrukturkapitel analysieren wir aktuell noch detailliert in der Tiefe.
  • Es gibt ein eigenes Kapitel zu digitalen Bürgerrechten, dort wird u.a. der Identifizierungspflicht im Netz eine Absage. Außerdem wird ein Interoperabilitätsrecht angekündigt. Gerade dieses Kapitel hat viel Licht und viel Schatten, daher hier mehr in der detaillierteren Analyse.

 

Was fehlt?

  • Für das Recht auf digitale Bildung werden wir weiterhin werben müssen.
  • Wahlfreiheit beim Bezahlen ist nicht Teil des KoaV.
  • Der Digital-Gipfel ist nicht erwähnt. Es soll eine „Allianz für Transformation“ mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden geben, um Rahmenbedingungen für die Transformation zu besprechen. Wie es mit dem Gipfel selbst weitergeht, ist aber noch offen.

 

 

Quelle: Fabian Zacharias, Bitkom

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